The Mountaineer 0 Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 HalloGestern Abend fand ich in meinem Briefkasten eine Abholungseinladung der Post für ein Paket aus Deutschland vor. Die Vorfreude war riesig, zumal ja immer noch der Volvo Bagger als erster Preis aus dem Bauforum 24 Weihnachtsquiz ausstehend war .Leider wurde die Vorfreude sogleich wieder etwas getrübt, als ich die Zahl unten rechts auf dem Formular las, die dem Betrag entsprach, den die Post von mir für das Paket einfordern wollte - CHF 16.70 .Darum hier mal ein paar detailliertere Angaben:- Das Paket enthielt den erhofften Bagger und zudem Bauforum Flyer und Sticker. Dafür an dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an André für's Durchführen des Weihnachtsquiz und das Versenden des gewonnenen Preises an mich .- Die Gebühren, welche ich der Post schuldete setzten sich wie folgt zusammen: CHF 6.70 Mehrwertsteuer auf den (von André auf 50€) deklarierten Paketwert plus CHF 10 als Vorweisungstaxe der Post.Meine Folgerungen daraus:- Die Mehrwertsteuerberechnung des Zollamtes ist korrekt: 7.6% von CHF 88 = CHF 6.70. Allerdings scheint mir der Umrechnungskurs von Euro nach CHF ungewöhnlich hoch, ergäbe dann nämlich 1€ = CHF 1.76. André, bist du dir ganz sicher, dass du den Wert auf 50€ beziffert hast? Auf dem Paket war diesbezüglich nämlich nichts (mehr?) ersichtlich.- Auch die Gebühren der Post von CHF 10 sind korrekt, auch wenn meiner Meinung nach viel zu hoch . Die stellen sich nämlich zu Recht auf den Standpunkt, dass sie als verlängerter Arm des Zolls die Abgaben bzw. Mehrwertsteuer einziehen müssen und dafür auch entschädigt werden wollen.- Ebenfalls korrekt aus Andrés Sicht ist seine Absenderadresse, nämlich die der Bauforum 24 Firma. Er tut schon aus steuertechnischen Gründen gut daran, Pakete mit Forumspost auch über die Firmenadresse zu verschicken.Hier liegt aber nun der Schlüssel zu der horrenden Gebührenrechnung, die ich zu begleichen hatte. Eines will ich aber gleich vorweg klarstellen! Ich mache André hier keinen Vorwurf, dass er in irgendeiner Weise die Schuld an meinen Gebühren trägt.Trotzdem aber der Tip an alle Schweizer, die sich Pakete aus dem Ausland schicken lassen wollen: Wenn immer möglich dem Absender nahelegen, das Paket unter seiner Privatadresse zu versenden. Dann nämlich sind Warenwerte bis CHF 100 abgabefrei als Geschenk einzuführen. Dann kommt auch der Zoll nicht ins Spiel und die Post darf keine Vorweisungsgebühren für das Paket verlangen, es sei denn es wäre eingeschrieben verschickt worden. Sobald die Pakete jedoch als Firmensendungen deklariert sind, unterliegen Sie der Mehrwertsteuer. Die wird bloss nicht erhoben, wenn der Mehrwertsteuerbetrag unter CHF 5 zu liegen kommt. Dann entfallen auch die Vorweisungsgebühren der Post. Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel der Abgründe der schweizerischen Gebührenliebhaberei bringen und würde mich natürlich freuen, wenn so dem einen oder anderen teure Überraschungen bei Empfang von Paketen aus dem Ausland erspart bleiben.Freundlichst grüsst aus der SchweizBeat, The Mountaineer Zitieren
André 139 Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 Das ist wirklich ärgerlich für den Empfänger. Interessanterweise würde das aber bedeuten das der Warenwert auf der Deklaration in Deutschland netto beziffert werden müsste. Da bin ich einfach mal vom Bruttowert ausgegangen.Wenn man nun aber den Wert heruntertaxiert bringt das auch nicht viel, denn die gucken glatt auch schon mal nach oder verlangen dann eine Rechnung.Ich habe mal erlebt das ein Paket in die Schweiz zurückkam. Statt den Inhalt genau mit "5 Büchern zu deklarieren" stand nur Bücher drauf. Da ging es unfrei wieder zurück obwohl die beim Zoll es ja geöffnet hatten und sehen konnten was drin ist. Last but not least zahlt man auch von Deutschland schon ordentlich. Kleines Paket (wie in diesem Fall) 17,- Euro. Auf alle Fälle freut es mich aber das der Volvo nun in der Schweiz beim Gewinner angekommen ist Gruß,André Zitieren
winu 1 Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 du musst es als geschenk verschicken Zitieren
André 139 Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 Es war (korrekterweise) als Geschenk deklariert. Zitieren
Dumper 2 Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 Hallo,das ist der gleiche Mist, wie mit USA.Die Wertangabe darf bei 'Geschenk' nicht höher als 25,00 Euro sein - sonst wird Zoll fällig.War der Versender auch noch so 'geistreich' und hat eine Rechnung, oder sonstiges Papier mit Wertangabe mit eingepackt, ist man, wenn man es unter Zollaufsicht öffnen muss (oder es zollamtlich geöffnet wird) - auch wieder der Depp... (ist mir mit Sendungen aus USA schon öfter passiert ) Gruß, Jörg Zitieren
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