MC86 5 Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 Gut erstens ist ein "Plumsklo" ja nicht gerade das was man sich in seinem Haus wünscht, aber vielleicht kannst du ja nur die Toilette an Sich ändern und den Güllekasten belassen, bei uns besteht die Möglichkeiten, ein Entsorungsunternehmen, oder einen Bauern mit Traktorfass zu beauftragen um die Fäkalien zu einer Kläranlage bringen zu lassen, keine Ahnung ob das bei euch auch geht, da würde ich mich mal mit den Behörden in Verbindung setzen... Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 (bearbeitet) Die Gemeinde will in diesem Gebiet keine Kanalisation leiten. Was könnt Ihr mir empfehlen. ←Generell ist die rechtliche Situation so, dass den Gemeinden die Pflicht obliegt dafür zu sorgen, dass Abwässer von Grundstücken beseitigt und in öffentlichen Kläranlagen gereinigt werden.Wenn ein Kanalanschluss für ein Grundstück einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, wird auch der dauerhafte Betrieb einer privaten Kleinkläranlage zugelassen. Voraussetzung ist, dass die vorgereinigten Abwässer ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickern oder in ein Gewässer, z.B. (über) Vorfluter, eingeleitet werden können. Damit wird die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Grundstückseigentümer übertragen. Zum Betrieb einer solchen Kleinkläranlage muss vorab die wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde eingeholt werden bearbeitet 10. Januar 2006 von Form 8A Zitieren
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