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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo liebes Forum,

 

ich muss jetzt mal Fragen stellen... Ich habe bereits Einiges an Gesetzen gelesen zur Handwerkerregelung, Maut und BKF.

 

Ich möchte dieses Jahr einen LKW kaufen mit 7,5t oder einen Iveco Daily 7t.

Meine beiden Hauptaufgaben Bereiche bestehen daraus, Brennholz zu verarbeiten und zu vertreiben. Und der andere Bereich betrifft Garten und Landschaftspflege.

 

Sprich im Herbst Fahre ich Brennholz aus was ich selber Aufarbeite, den Rest der Zeit Befördere ich mein Werkzeug oder mich von A nach B.

Klare Fakten:

-Führerschein C1E

-Der 100km Radius macht mir kein Problem!

-Anhängerbetrieb kommt in Frage sprich zGG vom Gespann >7,5t

-LKW wird Genutzt zum Material und Verbrauchgüter Einkauf

-LKW soll als Firmenwagen genutzt werden ( Auch um mal nur von A nach B zu kommen)

-Die Lenk und Ruhe Zeiten sind kein Problem, da könnte ich auf die Ausnahme Verzichten

-Ländlicher Firmenstandort

 

Fragen:

1. Brauche ich die BKF Qualifikation falls ich:

-  Verbrauchsmaterial kaufen und zum Firmenstandtort bringe 

- Ich den LKW nutze um von A nach B zu fahren (Leer)

- Mein Nachbar mal frag ob ich ihm ne Ladung Kies mitbringen kann?

 

2. Sollte ich die Maut einfach immer Abführen und auf die Ausnahme verzichten und keine Nachmeldung machen zu müssen?

- Die kosten der Maut würde ich in die Anfahrtskosten natürlich mit einfließen lassen

- Ich bin unabhängig falls ich doch mal eine Mautpflichte Fahrt gemacht habe und muss nicht nachmelden

 

3. Lohnt es sich einfach alle Qualifikationen zu erlernen und zu erfüllen damit Ich keine Verstöße begehe?

 

 

Freu mich auf eure Fachinfos und euer Wissen.

 

Mfg Nico

bearbeitet von Epper112

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Geschrieben

Wie machen das die ganzen Betriebe die mit Sprintern (3,5t) und Anhängern umher fahren?

Sie wären ja auch Aufzeichnungspflichtig und zur Qualifikation gezwungen wenn sie mal Gewerblich Material Handeln?

Geschrieben

War der Meinung, dass das Thema neulich schon einmal behandelt wurde. Hast du mal die Suchfunktion von Forum genutzt?

Geschrieben

Guck einmal da. Der Ersteller war sogar auch noch ein Nico mit dem gleichen Benutzernamen 😉

 

Geschrieben

Du bist ja kein Berufskraftfahrer. Im  BKrFQG gibts doch diese Ausnahme:

Zitat

Ausgenommen von der Qualifizierungspflicht sind Beförderungen mit Kraftfahrzeugen von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen, im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens

Mautpflichtig bist du so oder so, da weder Brennholzverleih noch Galabau zur Liste der handwerklichen Tätigkeiten laut BALM gehört

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