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Geschrieben

Hallo erstmal, ich habe einen Radlader gekauft und benötige eine Betriebserlaubnis für einen Zettelmeyer ZL602 Bj.1992. Ich benötige die BE um den Lader auch auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen. Könnt ihr mir Informationen zum Ablauf geben.

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Geschrieben

...Du brauchst ein Gutachten für die BE - das erstellt TÜV oder DEKRA. Damit mußt du zur Zulassungsstelle... die tragen die Halterdaten ein und stempeln das ab, damit ist die BE erteilt... kostete immer 10,20€

als Beispiel hier so ein Wisch von einem Bagger Liebherr A920

LHA920_Einzelbetriebserlaubnis.thumb.jpg.7eda53b640c372a364d61369452c5902.jpg

 

Zusätzlich brauchst du je nach Maschine noch eine Ausnahmegenehmigung gem. §70 StVZO und § 29 StVO... z.B. wegen der Sichtfeldeinschränkung durch das Hubgerüst.

Und als letzten Punkt brauchste noch eine gültige Versicherungsbestätigung, dass die Maschine haftpflichtversichert ist.

Geschrieben

Hallo Aka, danke für die schnelle Info. Wie hoch etwa sind die Kosten für das Gutachten und wird eine eidesstattliche Erklärung verlangt, dass die Betriebserlaubnis sich in meinem Besitz befunden hat usw.?

Geschrieben

...ich hab das damals in einer größeren Baufirma gemacht, da wurden die Maschinen neu gekauft... daher wurden Konfomitätserklärungen, Gutachten, Datenblätter bzw. vorbereitetes Formular zur Betrieberlaubnis (siehe oben, dieser grüne Wisch), etc. direkt vom jeweiligen Hersteller mitgeliefert. Daher mußte ich mit all dem Papierkram nur noch den Teil mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde / Zulassungsstelle regeln.

Aber von den Ausnahmegenehmigungen kann ich sagen, dass das a) nur bestimmte Sachverständige machen und b) dass das z.B. die Gutachten, die ich zur Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gebraucht hab nach Aufwand abgerechnet wurden.

Ich würde da mal mit der entsprechenden Prüfstelle Kontakt aufnehmen... ich glaub das ist auch nach alten / neuen Bundesländern zwischen TÜV und DEKRA ausfgeteilt... hier in Bayern war das z.B. ein bestimmter Herr der örtlichen Prüfstelle vom TÜV, der das begutachtet hat.

Z.B. ein einfaches Gutachten zur Verlängerung einer §70-Ausnahmegenehmigung für einen Tiefladerzug, die Kranachse oder Erweiterungsgutachten -wenn z.B. zu einer Ausnahmegenhemigung für nen Anhänger / Tieflader ein weiteres Zugfahrzeug hinzugefügt werden sollte- hat sich da im Bereich 100,- bis 200,-€ bewegt, wobei dazu natürlich alle Daten, Maße, usw. vorgelegen haben und der Gutachter sich das Fahrzeug nur vom Zustand her angeguckt hat, sich dazu die Prüfbücher und damit HU / SP-Berichte der letzten Jahre... das da alles ordnungsgemäß geführt wurde und damit sein OK für die Verlängerung, Erweiterung, etc. gegeben hat.

Das geht so weit ich informiert bin nach Aufwand... wenn der natürlich eine Maschine begutachten soll, wo der mühsam mit Maßband, usw. erst alle Daten an der Maschine ermitteln muß... dann wirds wohl aufwändig und teuer... von daher wärs gut zu gucken entsprechende Unterlagen, Datenblätter, usw. zu haben von identischen Fahrzeugen z.B. als Kopie zu besorgen, damit der Sachverständige, das nur mit dem Ist-Zustand abgleichen muß.

Als wir z.B. damals einen neuen LKW bekommen haben, der zur Ausnahmegenehmigung für die Kranachse hinzugefügt werden sollte... da hab ich mir z.B. vom Aufbauhersteller des LKW Pläne geben lassen und dazu aus einer Skizze von Liebherr folgende Skizze vom Gesamtzug angefertig... um die Achsabstände anzugeben - dem Sachverständigen hat das wohl so gut gefallen, dass der die 1:1 in sein Gutachten übernommen hat...

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