Aka 1.764 Geschrieben 25. August Geschrieben 25. August (bearbeitet) ...die Deppen sind eher, die die sich von solchen Schmarotzern vor den Karren spannen lassen... wobei es bei solchen AN mit Qualität & Können meist nicht weit her ist Und "Verbraucher", Kunden, die auf solche Sachen wie MyHammer anspringen sind Billigheimer, Zauderer, etc... die man als guter Handwerker am besten vom Hof jagt. Also unterm Strich genau richtig... bekommt jeder was er verdient... der "Kaffeesatz des Handwerks" trifft auf Problemkunden, wie Querulanten und Pfennigfuchser. bearbeitet 25. August von Aka 2 2 Zitieren
Funke 191 Geschrieben 25. August Geschrieben 25. August (bearbeitet) Dieses Geschäftsmodell verteuert das ganze bzw. an der Leistung wird gespart . Gute Leistung bekommt man da nicht .Wer bissel denken kann geht zum Regionalen Handwerker. Da diese bekannt sind brauchen die keine Vermittler, Mundpropaganda genügt für gute Handwerker 👍 bearbeitet 25. August von Funke 6 2 Zitieren
Form 8A 245 Geschrieben 25. August Geschrieben 25. August vor 16 Stunden, Valentin90 schrieb: Unsere Frage ist: Wie können wir dieses Modell umsetzen, ohne selbst die Haftung für die ausgeführten Arbeiten übernehmen zu müssen? Wir möchten die Aufträge vermitteln, unsere Provision kassieren und rechtlich auf der sicheren Seite sein. Wie organisiert man so etwas am besten? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein solches Vermittlungsmodell aus? Ich denke man muss hier schon differenzieren. Grundsätzlich sind Privatkunden oder auch Hausverwaltungen durchaus dankbar für professionelle Unterstützung aus einer Hand bei kleineren Renovierungen/Sanierungen mit mehreren Gewerken auf der Baustelle, alleine schon wegen der Organisation und Koordination der Abläufe, die sowohl viele Private als auch Hausverwalter einfach fachlich überfordert. Dies bedingt aber nicht nur eine gute Partnerschaft zwischen GU und Nachunternehmer, sondern auch fundierte Kenntnisse in der Bautechnik und der Bauabläufe. Rechtlich sieht das dann so aus, dass der GU Vertragspartner des Auftraggebers wird, die Nachunternehmer Vertragspartner des GU. Das heisst, der GU steht in der Gewährleitung gegenüber dem Auftraggeber, die Nachunternehmer gegnüber dem GU. Damit steht man auch in Konkurrenz zu Architekten die ebenfalls ihre Handwerker mitbringen, jedoch schließt der Auftraggeber in diesem Fall mit den Handwerkern direkt den Werkvertrag. Der Architekt erbringt die Planungsleistung/Koordination und setzt die Mängelbeseitigung für den Bauherrn durch. Deshalb erscheint mir die oben getroffene Aussage doch sehr blauäugig, denn wer braucht Vermittler die dann bei Problemen weg sind weil sie schon abkassiert haben (und wer lässt sich auf so etwas ein?). Die Menscheit greift sich die gelben Seiten oder befragt dann lieber das Internet, oder hört sich im Bekanntenkreis um. Eine vernünftige Vermittlung und Koordination sowie Überwachung mit Gewährleistungsmanagement ist schon richtig Arbeit. Mit ein paar Telefonaten, in denen ich Handwerker A zu Bauherr B schicke, danach locker kassiere und dann Tschüs, ist es definitiv nicht getan. 2 2 Zitieren
Valentin90 1 Geschrieben 26. August Autor Geschrieben 26. August Mein aAnsatz basiert auf einigen persönlichen Erfahrungen. Zum Beispiel kenne ich einen Fliesenleger, der mal einen Auftrag erhalten hat, und obwohl das nur Fliesenarbeiten waren, hat er nach und nach weitere Aufgaben vom gleichen Kunden übernommen, die eigentlich gar nicht in sein Fachgebiet fielen. Am Ende hat er innerhalb von fünf Wochen etwa 15.000 Euro verdient. Solche Situationen zeigen, dass man auch ohne umfangreiche Fachkompetenz in allen Bereichen erfolgreich sein kann, wenn man richtig vernetzt ist und sich geschickt anstellt. Jetztz frage ich mich, ob es möglich ist, solche Kontakte wie meinen Freund in unser Modell zu integrieren. Meine Idee ist, dass er bei Kundengesprächen vor Ort als Ansprechpartner auftritt und die fachliche Kompetenz übernimmt. Denkst du, das könnte funktionieren, oder siehst du dabei rechtliche Probleme? Außerdem: Wenn so jemand in diesem Fall wie mein Freund handelt, tritt er dann nicht als „Generalunternehmer“ auf, ohne es direkt zu sein? Und wenn ja, könnte man das Konzept rechtlich so gestalten, dass er nur als externer Partner auftritt, ohne fest angestellt zu sein, aber trotzdem zuverlässig beim Kunden als Fachkraft wahrgenommen wird? Die Frage der Haftung lässt mich natürlich auch nicht los. Angenommen, wir wären als Generalunternehmer tätig und ein Sub verursacht einen erheblichen Schaden – sagen wir mal, ein Brand, der das Haus und weitere Gebäude in der Umgebung zerstört. Wenn der Schaden in die Millionen geht, wie sieht es dann mit der Haftung aus? Wäre meine GmbH im schlimmsten Fall einfach insolvent, und das war's dann? Oder gäbe es darüber hinausgehende rechtliche Konsequenzen? Zitieren
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