Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.791

Beratung KFZ+AHK bis 7,5T/7,5T LKW


Recommended Posts

vor einer Stunde, Aka schrieb:

...mit der "Handwerkerregelung"... ich denke du wirfst da zwei Sachen durcheinander.

Die wirkliche Handwerkerregelung, dabei gehts um die Befreiung von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- & Ruhezeiten, wenn man als Handwerker nur im Umkreis von 100km unterwegs ist.

Wobei diese Regelung Blödsinn ist... wer als Handwerker nur einen kleinen Teil seiner Zeit mit Fahren verbringt hat kein Problem mit den L&R und kann das daher problemlos auch aufzeichnen. Denn richtig problematisch wird das Spiel, wenn man die Handwerkerregelung in Anspruch nimmt, aber dann ausnahmsweise doch z.B. mehr als 100km weit vom Firmenstandort unterwegs sein muß... und plötzlich 28 Tage nachweisen muß.

 

Und das andere ist bzw. sind die Ausnahmen vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gem. §1 Anwendungsbereich Absatz 2 Nr. 5 - https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/__1.html ...bitte mal nachlesen, dürfte sich lohnen, da gibts nämlich keine Gewichtsbeschränkung.

 

PS: ...zum Thema BKrFQG und Grundqualifikation - wer vor dem 09.09.2009 mindestens die Führerscheinklasse BE hatte ist automatisch grundqualifiziert! D.h. er benötigt für die "95" bzw. den FQN nur 5 aktuelle Modulschulungen (5x 7Std. = 35 Std.).

Gab schon so manchen, der die 130 oder 140 Stunden und dazu die Prüfung bei der IHK gemacht hat um hinterher festzustellen, dass er das garnicht gebraucht hätte... da ist auch so manche Fahrschule nicht allumfassend informiert, wie wir vor ein paar Jahren einmal bei einer Diskussion in einer Modulschulung einer Fahrschule festgestellt haben.

Hallo, danke für deine Umfassende Wissens mitteilung.

Klar mit L&R Zeiten habe ich definitiv kein Problem. Mit den <100km allerdings bisher auch wenig.

Mir ging es dabei mehr um die Erlaubnis Material/Ladung allgemein fahren zu dürfen ohne Komplikationen mit der Pol/Steueramt etc. Bezüglich Materiahandel und Ladungssicherung zu bekommen. Aber ich lese sofort deine verlinkten Artikel :)

Ja ich habe meinen Führerschein leider danach gemacht, weshalb bei mir nur die IHK Prüfung in Frage kommt mit den Umfangreichen Stunden. Deswegen liebe ich Fach-Foren und deren Wissens Umfang. Was zahlt ihr/eure bekannten ca. Für so nen Kompletten FQN Lehrgang? Bei uns geben immer alle nur die Stundenkosten an....

 

Gruß Nico

 

 

Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

vor 29 Minuten, meisterLars schrieb:

Den Daily als Siebeneinhalber. Als 3,5tonner hast du kaum Zuladung, so dass sich der dann als Kipper sowieso nicht lohnt.
Die Handwerkerregelung gilt nur bis 7,5t, so dass du bei Anhängerbetrieb aufzeichnungspflichtig wirst. Von daher brauchst du dann sowieso einen Digitacho + Fahrerkarte. Maut wirst du auch bezahlen müssen, da der Galabau nicht zu den bis 7,49t befreiten Gewerken gehört. Den Qualifikationsnachweis wirst du nicht brauchen, da das Führen von Fahrzeugen nicht deine Haupttätigkeit darstellt.

Okay, hier also eine Weitere Wichtige Erkenntnis die ich Falsch verstanden habe mit dem FQN >7,5T.

 

Ja dann ergibt der Daly definitiv Sinn in der Gewichtsklasse mit Anhänger. Das Beruhig mich. Da ich etwas Angst vor Sprinter/Pickup-Anhänger Kombis hatte bei den heutigen Rahmen Bauweisen und Motoren....

 

Vielen Dank für dein Erkenntnise.

Gruß Nico

Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten, Epper112 schrieb:

...Aber ich lese sofort deine verlinkten Artikel :)...

...das verlinkte ist kein Artikel sondern die Primärquelle, der Gesetzestext. Das rate ich eigentlich jedem sich nicht irgendwelche von irgendwelchen Redakteuren, etc. etc. zusammgengeschriebene, interpretierte und womöglich garnicht mehr aktuelle Sachen zu lesen sondern nach Möglichkeit immer direkt den Gesetzestext - da stehts immer am deutlichsten und direkt von der Quelle ohne irgendwelches Geschwurbel drumrum um z.B. Klicks zu generieren, Stimmung zu machen... also ohne irgendwelche anderen Absichten.

Beim Thema Ladunssicherung -hatteste ja irgendwie erwähnt- empfehle ich immer die Seiten des Königsberger Ladungssicherungskreises -das ist ein gemeinnütziger Verein von Sachverständigen & Polizisten, die die Ladungssicherung wohl zu ihrem Hobby gemacht haben... einfach mal ein wenig durch die Bilder des Monats und die übrigen Seiten klicken... 

  • Gefällt mir 1
  • Danke 1
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden, Aka schrieb:

...mit der "Handwerkerregelung"... ich denke du wirfst da zwei Sachen durcheinander...

Die Handwerkerregelung gibt's bei der 95 auch. Hab das dieses Jahr einmal ausgekundschaftet. Polizei, Landratsamt, IHK bis hoch zur BALM. Im Grunde kennt sich fast keiner richtig damit aus. Die letzte Aussage, von einem alten "Kontrolleur" der BALM war: wenn der Fahrer keine 95 eingetragen hat, kann er trotzdem gewerblich fahren, wenn in seinem Arbeitsvertrag Straßenbauer, Maurer oder Baggerfahrer steht. Dann darf er auch einmal ein paar Tage am Stück Lkw fahren, wenn im Durchschnitt seine Haupttätigkeit aus dem Arbeitsvertrag ist. Das ganze ist natürlich mit der Fahrerkarte leicht zu kontrollieren. Unter vorgehaltener Hand meinte er, wenn man noch ein altes Pferd im Stall hat, das noch die runden weißen Scheiben hat, hat es da etwas leichter, wenn da mal eine oder zwei fehlen...

  • Gefällt mir 1
  • Danke 1
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

...da kennt sich deshalb keiner so richtig aus, weil eben statt das begrifflich sauber zu trennen alles durcheinander geschmissen wird.

1. Handwerkerregelung - Ausnahme von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- & Ruhrzeiten unter bestimmten Bedingungen z.B. nur 100km um den Standort.

2. Ausnahmen vom BKrFQG gem. §1 Absatz 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

...und mit irgendwelchen Tricksereien - ich würde nicht drauf setzen, dass sich (angeblich) sowieso keiner auskennt... spätestens wenn du an den Richtigen komms, der das nicht nach Gutdünken ala is ja nur z.B. ne Baufirma... fahren ja eh nix abhandelt sondern voll angreift, dann brennt die Hütte.

Wenn die wollen / dich aufm Kieker haben machste keine einzige Fuhre mehr ohne eine Kontrolle... glaubt normalerweise keiner der nicht selbst mit dem Bereich zu tun hatte... aber die Speditionen haben wirklich nix zu lachen.

Und wenn ich so sehe wie lässig das Zeug  in Bauunternehmen teils gehandhabt wird... mein lieber mann, z.B. bei uns -Firma besteht fast 25Jahren-, als ich da angefangen hab war ich der erste dem aufgefallen ist, dass die Firma weder jemals auf den Tachographen angemeldet wurde noch dass die jemals ausgelesen wurden... ich hab den Chef erstmal losgeschickt sich ne Unternehmerkarte zu besorgen.

PS: nur so als Erläuterung ...ich bin jetzt erst das 4. Jahr in der Firma dabei, den ersten digitalen Tachographen hab ich 2008 in einem Volvo FH bedient.

Edit: ...ganz interessant ist auch der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog z.B. zur Fahrpersonalverordnung (klick, PDF) ... die Bußgelder für Überschreitung von L&R sind noch harmlos, interessant wirds etwa ab Seite 24 mit Bußgeldern, die je 24 Stunden-Zeitraum fällig sind... z.B. für den Fahrer, wenn eine Kontrolle erschwert wird 75,-€ / 24 Stunden bzw. wenn eine Kontrolle unmöglich ist 250,-€/ 24Std. ... oder beim Thema Archivierung der Daten für den Unternehmer je Fahrzeug, je Fahrerkarte, je (fehlendem) Ausdruck bzw. je (fehlender) Scheibe 750,-€/24 Std....

Wie gesagt, angesichts solcher Bußgelder, die gewiss aufgrund der Manipulationen und des Beschisses der letzten Jahrzehnte in der Transport-/Speditionsbranche zustanden gekommen sind, aber eben auch auf jede andere Branchen, welche mit LKWs & KOM der FahrpersonalVO unterliegen angewendet werden ist -denke ich- massive Vorsicht angesagt.

bearbeitet von Aka
Link to comment
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...