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Geschrieben
Die vorraussichtlichen Jahre (N) und Betriebsstunden (n) der Nutzung einer Maschine sind vorgegeben und können aus Tabellen (z.B. KTBL, Finanzämter) entnommen werden. Dividiert man die vorgegebene Nutzungsdauer nach Leistung in Stunden (n) durch die Nutzungsdauer nach Zeit in Jahren (N), erhält man die Auslastungsschwelle einer Maschine:

Beispiel
N = 5 Jahre
n = 6000 Stunden

Auslastungsschwelle = n/N = 6000h / 5 Jahre = 1200h/Jahr

Die Auslastungsschwelle beträgt 1200h pro Jahr.

Liegt die jährliche Einsatzzeit (j) einer Maschine unterhalb der Auslastungsschwelle, so ist sie nach der Abschreibungszeit nicht voll ausgenutzt. Es kann zwar mit längeren Nutzungsdauer gerechnet werden, häufig ist jedoch die Maschine dann technisch veraltet. Im umgekehrten Fall muss mit einer kürzeren Nutzungsdauer (N) gerechnet werden, sodass sich die Abschreibungskosten erhöhen.

Die voraussichtlichen anfallenden Reparaturkosten werden mit einem Reparaturkostenfaktor, der aus Tabellen entnommen werden kann, berücksichtigt. Wird z.B. davon ausgegangen, dass während der gesamten Nutzungsdauer einer Maschine 30% der Anschaffungskosten als Reparaturkosten anfallen, beträgt der Reparaturkostenfaktor 0,3. Die Wartungskosten werden allgemein bei Ermittlung dr Lohnkosten berücksichtigt. (8 Arbeitsstunden enthalten 1 Pflegestunde = 1/8 vom Stundenlohn des Fahrers) Eine Verlängerung der Nutzungsdauer oder Erhöhung der Betriebsstunden/Jahr senkt die Kosten für eine Maschinenstunde. Der Grund it in erster Linie darin zu sehen dass unabhängig vom Maschineneinsatz anfallenden Fixkosten auf mehrere Jahre bzw. Betriebsstunden verteilt werde, sodass die Gesamtkosten (variable und feste Kosten) pro Maschinenstunde sinken.

Ich kann das gerne noch einmal an einem Beispiel verdeutlichen.

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Geschrieben
Wobei kaum ein Unternehmer den Fahrern eine Pflegestunde zugesteht.



Sollte aber vom Arbeitgeber miteinkalkuliert werden.
Geschrieben (bearbeitet)
Ein Super Thema top.gif
Also bei den Erdbaufirmen gibt es eine halbe Pflegestunde am Tag, wenn sie z.B Aushub machen, im Kanalbau, wo der Bagger ohnehin wieder warten muss, weil eben eine vielzahl an Arbeitsschritten, Personen und Faktoren mitspielen gibts sowas natürlich nicht, aber bei großen Aushüben, wo viele LKW fahren, kann einfach nicht untertags, getankt, geschmiert oder gereinigt werden..

Ein Beispiel hätte ich sehr gerne, mal.

Noch eine Detailfrage, bei uns zumindest halten die meisten Großen Bagger allermindestens 8000h, oft trennt man sich erst nach 12000h oder mehr von den Maschinen, sind die 6000h auf die Zeit der Abschreibung gerechnet, oder geht man tatsächlich davon aus, dass man den Bagger nach 6000h wieder verkauft. bearbeitet von Andreas
Geschrieben
Der Unternehmer legt eine mind. Nutzungsdauer fest. Zum Beispiel legt er bei einem Kettenbagger eine Nutzungsdauer von 8000 Betriebsstunden fest. Man geht in der Regel davon aus das man das Gerät nach 8000h. wieder gegen was neues in Zahlung gibt. Nach dem der Bagger die 8000h gelaufen hat, setzt der Unternehmer die Maschine vielleicht auf dem Bauhof noch ein um Material zu laden,usw.

Ein Beispiel an einem kleineren Baugerät:

Rüttelplatte
Anschaffungskosten (A) in € 5000,00
Nutzungsdauer nach Zeit in Jahren (N) 10
Betriebsstunden/Jahr (j) 430
Zinsfuß (p) in % 8
Reperaturkostenfaktor (RF) 0,3
Betriebsstoffverbrauch in l/h 1,8
Betriebsstoffpreis in €/l 1,0
Bedienungskosten* €/h 23,40

* es wird von einer Facharbeiterstunde ausgegangen

Fixkosten pro Jahr Bei Nutzungsdauer 10 Jahre (€)
Abschreibung 5000:10 = 500,00
Verzinsung v. A/2 8% von 2500 = 200,00
Fixkosten = 700,00
Fixkosten pro h = 1,63

Variable Kosten €/h
Reperatur 500*0,3 / 430 = 0,35
Treibstoff 1,80
Schmierstoffe 0,20 (Faustzahl: 2% vom Treibstoffverbrauch)
Variable Kosten pro h = 2,35

Maschinenkosten/h 1,63€ + 2,35€ = 3,98
+ Bedienungskosten 23,40
Pflegestunde 1/8 von 23,40 2,93
= Herstellkosten 30,31
+ 10% anteilige Gemeinkosten + Risikozuschlag) 3,03

Kosten einer Maschinenstunde
(kostendeckend, ohne Gewinn) 33,34 €

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