ToniMaroni 0 Geschrieben 29. Mai 2023 Geschrieben 29. Mai 2023 In fast jeder Landesbauordnung der 16 Bundesländer der BRD findet man im jeweiligen Anhang u.a. als "verfahrensfreies Vorhaben" also den Typus von Verfahrensfreie Vorhaben (ohne Bauantrag und ohne Baugenehigung und ohne Bauaufsicht) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zitat der Standard-Formulierung: "... Nr.2 tragende und nichttragende Bauteile a) Die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,... " -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Also durch die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile - ist doch eindeutig die Statik betroffen. Wie kann sowas verfahrensfrei sein ??? Quelle: z.B. LBO Baden-Württemberg https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW+Anhang&psml=bsbawueprod.psml&max=true -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zitieren
Aka 1.776 Geschrieben 29. Mai 2023 Geschrieben 29. Mai 2023 (bearbeitet) ...das mit den verfahrensfreien Baugenehmigungen war vor Jahren so ein Gag um den Anschein von Entbürokratisierung, Vereinfachung, usw. zu erwecken. Unser Professor für Büroorganisation, Projektmanagement, usw. der auch außerhalb der Hochschule für ein recht namhaftes Architektenbüro tätig war meinte dazu nur... alles schön und gut, unterm Strich siehts jetzt so aus, dass die Baugenehmigungsbehörde, die früher als Kontrollinstanz drüber geguckt hat bei solchen verfahrensfreien Vorhaben komplett außen vor ist, keine Kontrolle mehr stattfindet und man als Planungsbüro dafür noch mehr den Kopf dafür hinhält, dass alles passt / sämtliche Vorschriften eingehalten werden. Dafür war man als Planungsbüro zwar schon immer haftbar, aber wenn mal Murks passiert ist bestand wenigstens noch die Chance, dass die Leute vom Bauamt das entdecken... und entsprechend die Genehmigung verweigern oder je nach Umfang / Größe des Mangels ne Korrektur vornehmen. Außerdem meinte er noch, da wo es zwickt geht eine Verfahrensfreistellung sowieso nicht und wo alles gem. Bebauungsplan, usw. paßt, da läuft ein normales Genehmigungsverfahren auch zügig durch. Der, ein Architekt aus der Praxis hielt insgesamt nicht viel von diesen verfahrensfreien Genehmigungen. PS: ...auch Sachen, die die Statik betroffen haben z.B. in EFH oder auch MFH, haben wir hier in Bayern schon immer gemacht, ohne daß da die Baugenehmigungsbehörde involviert war... da hat man höchstens nen Statiker beauftragt, wenn der Architekt das für erforderlich gehalten hat bzw. ihm die Verantwortung dafür zu groß war. Wobei ihr es in den anderen nördliches Bundesländern aber auch übertreibt... ich hab da mal eine Geschichte erlebt, da ging es drum oben mitten in Lübeck einen Umbau zu machen, wozu ein Baukran benötigt wurde. Das was da von Statikern, Bodengutachtern, usw. an Papier vollgeschrieben & gezeichnet wurde nur um nen popeligen Untendreher aufzustellen, damit machste bei uns hier in Bayern wohl ein mittleres Großprojekt. Und der Witz an der Sache... als alles geregelt war, ein oder zwei Ordner Papier nur für den Keanstellplatz "beschmutzt" war und unser Bauleiter ein paar Tage bevor der Kran von der örtlichen Vermieterfirma montiert werden sollte sich den Kranplatz im Hinterhof auf einer asphaltierten Parkplatzfläche nochmal angeguckt hat... damits auch von der Zufahrt usw. funktioniert wird er von jemandem angesprochen. Es stellte sich raus, dass das der Hausmeister von dem Gebäudekomplex war... und als unser Bauleiter ihm erzählt, dass da in ein paar Tage der Kran kommt erfährt er vom Hausmeister, dass unter dem Parkplatz Heizöllagertanks sind... wo der Kran mit Sicherheit nicht draufgestellt werden kann. bearbeitet 29. Mai 2023 von Aka Zitieren
ToniMaroni 0 Geschrieben 29. Mai 2023 Autor Geschrieben 29. Mai 2023 (bearbeitet) Verfahrensfreie Vorhaben gibt es also nur bedingt und der gesetzliche Anschein der LBOs von Entbürokratisierung ist nicht wirklich gegeben; man tappt also wie immer im Dunkeln - und muss auch bei "verfahrensfreien" Vorhaben erst mal auf dem Amt nachfragen und um eine Stellungsnahme bitten, ob es auch wirklich verfahrensfrei ist... ? Wodurch eigentlich sowas wie eine gesetzlich nicht verankerte Bauvoranfrage entsteht, ob es nun wirklich verfahrensfrei ist - oder ob jemand auf dem Amt gerade - mangels Arbeitsbelastung - für sich ein Vorhaben - als nicht verfahrensfrei kührt - nur um irgendwas auf dem Schreibtisch zu haben. bearbeitet 29. Mai 2023 von ToniMaroni Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.