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Geschrieben
Vorläufiger Insolvenzverwalter reicht Gutachten bei Insolvenzgericht ein: Geschäftsbetrieb der BETAM Infrastructure kann nicht fortgeführt werden. Das Unternehmen ist erheblich überschuldet. Rund 270 Beschäftigte werden ab 7. August 2015 freigestellt.

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Bauforum24 News, Artikel und Informationen Bauforum24 Artikel (02.07.2015): BETAM Gruppe leidet unter Zahlungsschwierigkeiten
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Der vorläufige Insolvenzverwalter der BETAM Infrastructure GmbH, Rechtsanwalt Rolf Weidmann von der Sozietät Görg, reicht sein Gutachten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Woche noch beim Amtsgericht Bochum ein.

Der Geschäftsbetrieb des Straßenbauunternehmens kann nicht fortgeführt werden. Rund 270 Beschäftigte müssen - bis auf ein kleines Team zur weiteren Abwicklung des Verfahrens ? ab dem 7. August 2015 freigestellt und noch im August 2015 gekündigt werden.

"Angesichts der gekündigten und verlustreichen Aufträge sowie des verlorenen Know-hows durch außergewöhnlich viele Eigenkündigungen kann das Unternehmen nicht fortgeführt werden?, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter. ?Derzeit verhandle ich noch mit Interessenten über die Übernahme von fünf von einstmals über 40 Baustellenprojekten?.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwartet Weidmann zum 7. August 2015. Im eröffneten Insolvenzverfahren wird Weidmann ?den diversen Anzeichen nachgehen, dass das Unternehmen bereits im Herbst 2014 unter existenzbedrohenden Verlusten litt und mit erheblichen Liquiditätsproblemen zu kämpfen hatte?.

Den genauen Status der Überschuldung wird Weidmann zunächst ausschließlich gegenüber dem Insolvenzgericht anzeigen, da Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht öffentliche Verfahren sind. Er kündigte an, nach Eröffnung des Verfahrens exakt zu prüfen, wann das Unternehmen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hätte stellen müssen und anschließend gegebenenfalls Schadenersatzansprüche im Interesse der Gläubiger geltend zu machen. Darüber hinaus wird er die erstellten Unterlagen der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung zur Verfügung stellen.

Das Amtsgericht Bochum hatte als zuständiges Insolvenzgericht Rechtsanwalt Rolf Weidmann von der renommierten Sozietät Görg am 10. Juli 2015 zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der BETAM Infrastructure GmbH bestellt. Der gerade erst bestellte Geschäftsführer des Straßenbauunternehmens, einer ehemaligen Tochtergesellschaft des Bilfinger Berger Konzerns, hatte kurz nach dessen Bestellung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

BETAM Infrastructure beschäftigte zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch 230 Beschäftigten am Standort Bochum, 50 Mitarbeitern am Standort Ibbenbüren und rund 160 Straßenbauer in Oelbisfelde (Sachsen-Anhalt). In den wenigen Wochen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hatten fast 200 Beschäftigte von sich aus gekündigt.

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(© Grafik: BETAM)

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Geschrieben
Kommentar von Bauforum24-Redakteur David Zwadlo:

Die BETAM ist am Ende - und das ist auch gut so.

Manch ein Beschäftigter hat bis zuletzt auf die Rettung gehofft, auf einen weißen Ritter in schwärzester Nacht - doch das stellte sich als Träumerei heraus. Die heutige Mitteilung bringt den 270 verbliebenen Angestellten endlich die nötige Klarheit in die zuvor so undurchsichtige Situation: "Geht es nun endlich weiter?" "Wie lange stehen die Baustellen noch still?" "Werden überhaupt noch Gehälter ausgezahlt - und wenn ja - wann und wieviel?"

Der Insolvenzverwalter schenkt nun allen Mitarbeitern reinen Wein ein: "Der 7. August ist euer letzter offizieller Arbeitstag. Sucht Euch einen neuen Job. Wer bis heute noch nicht bei der Agentur für Arbeit war - es wird höchste Zeit dafür." So steht es zwar nicht in der offiziellen Mitteilung, doch wer zwischen den Zeilen lesen kann ...

Wer schon immer daran gedacht hat, sich selbstzuständig zu machen: Dies könnte die ideale Situation sein. Vermutlich werden demnächst viele limettengelbe Baumaschinen auf dem Markt angeboten ...

Die BETAM ist am Ende - und das ist verdammt schlecht so: Für Geschäftspartner, Subunternehmer und Sub-Sub-Unternehmer. Sie müssen jetzt endgültig mit dem Totalausfall ihrer Forderungen rechnen. Gut, wer sich dagegen versichert hat! Doch das dürften nur die wenigsten gewesen sein. Hoffen wir, dass die meisten Betroffenen der BETAM-Pleite besser gewirtschaftet haben als ihr großer Auftraggeber; und dass die Reserven so lange ausreichen, bis die nächsten guten Aufträge hereinkommen. "Der Winter naht", heißt es in einer bekannten amerikanischen Fernsehserie.

Höchst ärgerlich auch für zehntausende, hunderttausende, Millionen von Autofahrern, die täglich BETAM-Baustellen passieren und noch viele Monate darauf warten müssen, bis die Bauarbeiten endlich abgeschlossen werden. Der Insolvenzverwalter spricht in seiner heutigen Nachricht von "einstmals über 40 Baustellenprojekten" - Holla die Waldfee!

Zusätzlicher Ärger und Stress bedeutet die BETAM-Pleite auch für die Kommunen, die zahlreiche Aufträge neu ausschreiben müssen. Straßen.NRW, hört man, soll eine ordentliche Krawatte auf BETAM haben: Alle Zahlungen wurden eingefroren, die Schäden müssen erst noch ermittelt werden. Hoffentlich ziehen die Straßenbauverwaltungen die richtigen Schlüsse aus der Situation: "Geiz ist geil" gilt vielleicht bei Billig-Laptops, aber nicht bei millionenschweren Autobahn-Projekten.

Doch am meisten ärgern muss man sich über das desaströse Fehlverhalten der BETAM-Investoren und der Geschäftsführer, die hier eine unfassbare Inkompetenz an den Tag gelegt haben. "Bereits im März 2014", gibt Insolvenzverwalter Weidmann an, soll BETAM "unter existenzbedrohenden Verlusten" gelitten und "mit erheblichen Liquiditätsproblemen" gekämpft haben. Man muss kein Wirtschaftsanwalt sein, um hier klare Anzeichen für eine Insolvenzverschleppung herauslesen zu können. Es spricht Bände, dass der Insolvenzverwalter von sich aus "die erstellten Unterlagen der zuständigen Staatsanwaltschaft" überreichen will.

Das Strafmaß bei Insolvenzverschleppung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Geschrieben
Das Strafmaß bei Insolvenzverschleppung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Im Wiederholungsfall hoffentlich deutlich mehr!

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