Blizz 7 Geschrieben 2. Juni 2014 Geschrieben 2. Juni 2014 Aha also mit gelernte Fachkräfte meinst du Arbeitnehmer die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Handwerksberuf abgeschlossen haben???Verstehe aber nicht diesen Text:- Lohngruppe 6 = Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsge-setz, die in ihrem Beruf tätig sind - Lohngruppe 7 = Arbeitnehmer mit oder ohne abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufs-bildungsgesetz In beiden Lohngruppen steht also mit abgeschlossener Berufsausbildung,das verunsichert mich jetzt einwenig.Und was bedeutet in Ihrem Beruf tätig???Hoffe das dies jemand verständlich vermitteln könnte.DANKE!!!LG6: Gelernt und im dem gelernten Beruf tätigLG7: Ungelernt, oder übt Beruf aus den man nicht gelernt hat.Z.B. Gelernter Zimmermann, arbeitet aber als BaggerfahrerWäre für mich die einzige logische Erklärung Zitieren
volvo 220 30 Geschrieben 2. Juni 2014 Geschrieben 2. Juni 2014 BUNDES-LOHNTARIFVERTRAG______________________________________________§ 1Geltungsbereich1. RäumlichFür das Gebiet der Bundesrepublik.2. FachlichFür alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen, die dem fachlichen Geltungsbe-reich des Bundes-Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Land-schafts- und Sportplatzbau unterliegen, soweit sie der Zuständigkeit der landwirtschaftli-chen Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten undGartenbau (SVLFG) unterfallen.3. PersönlichFür alle in den oben genannten Betrieben und Betriebsabteilungen beschäftigten gewerb-lichen Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetz-buch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit aus-üben. Er gilt nicht für Beschäftigte, die im Rahmen des Einsatzes arbeitsmarktpolitischerInstrumente in den oben genannten Betrieben oder Betriebsabteilungen beschäftigt wer-den.§ 2Lohngruppen und Lohnsätze1. Der nachfolgende Begriff „Arbeitnehmer“ wird sowohl für männliche Arbeitnehmer alsauch für weibliche Arbeitnehmerinnen verwendet.2. Es gelten folgende Lohngruppen und Bruttostundenlöhne für die gewerblichen Arbeit-nehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau:Lohngruppe1. Baustellenleiter / AusbildungsleiterMeister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus oder Arbeitnehmer mitgleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig verantwortlich, in derRegel unter eigener Mitarbeit, mit Baustellenleitung und Baustellenabwicklungbeauftragt sind und andere Arbeitnehmer beaufsichtigen, oder Meister des Gar-ten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die mit der Berufsausbildung verantwort-lich beauftragt, als Ausbilder anerkannt und überwiegend als solche tätig sind6Bundes-LohntarifvertragBundes-GehaltstarifvertragAusbildungs-vergütungenJahres-Sonderzahlung WestJahres-Sonderzahlung OstTarifvertragVWL WestTarifvertrag überEntgeltumwandlungAbwicklung vonBetriebspraktikaAnschriften derLandesverbändeBUNDES-LOHNTARIFVERTRAG______________________________________________2. Landschaftsgärtner – VorarbeiterMeister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus oder Arbeitnehmer mitgleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig verantwortlich unter ei-gener Mitarbeit mit der Durchführung von Teilarbeiten innerhalb einer Baustelleund der selbständigen Abwicklung kleinerer Baustellen beauftragt sind und ande-re Arbeitnehmer beaufsichtigen3. Landschaftsgärtner – MeisterMeister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus,die nicht die Voraussetzungen nach Ziffern 1 und 2 erfüllen4.4.1Landschaftsgärtner / GärtnerLandschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähig-keiten, nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit als Landschaftsgärtner inBetrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus4.2a)Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau nach 18-monatiger ununterbrochener Tätigkeitals Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatz-baus(Ecklohn)4.2b) Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau bis zu 18-monatiger ununterbrochener Tätigkeit als Land-schaftsgärtner in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus4.3 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung desGartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten,nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Land-schafts- und Sportplatzbaus, die ständig fachbezogene Arbeiten selbständig ver-richten4.4 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung desGartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten,mit bis zu dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Land-schafts- und Sportplatzbaus, die ständig fachbezogene Arbeiten selbständig ver-richten4.5 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung desGartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten,nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Land-schafts- und Sportplatzbaus, die ständig fachbezogene Arbeiten unter Anleitungverrichten4.6 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung desGartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten,mit bis zu dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Land-schafts- und Sportplatzbaus, die ständig fachbezogene Arbeiten unter Anleitungverrichten7 Zitieren
volvo 220 30 Geschrieben 2. Juni 2014 Geschrieben 2. Juni 2014 6. Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungs-gesetz, die in ihrem Beruf tätig sind.6.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungs-gesetz, die nicht der Lohngruppe 4 angehören, oder Arbeitnehmer mit gleichwer-tigen Kenntnissen und Fähigkeiten, nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeitin Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die ständig fachbe-zogene Arbeiten selbständig verrichten6.2 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungs-gesetz, die nicht der Lohngruppe 4 angehören, oder Arbeitnehmer mit gleichwer-tigen Kenntnissen und Fähigkeiten, mit bis zu dreijähriger ununterbrochener Tä-tigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die ständigfachbezogene Arbeiten selbständig verrichten6.3 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungs-gesetz, die nicht der Lohngruppe 4 angehören, oder Arbeitnehmer mit gleichwer-tigen Kenntnissen und Fähigkeiten, nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeitin Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die ständig fachbe-zogene Arbeiten unter Anleitung verrichten6.4 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungs-gesetz, die nicht der Lohngruppe 4 angehören, oder Arbeitnehmer mit gleichwer-tigen Kenntnissen und Fähigkeiten, mit bis zu dreijähriger ununterbrochener Tä-tigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die ständigfachbezogene Arbeiten unter Anleitung verrichten8Bundes-LohntarifvertragBundes-GehaltstarifvertragAusbildungs-vergütungenJahres-Sonderzahlung WestJahres-Sonderzahlung OstTarifvertragVWL WestTarifvertrag überEntgeltumwandlungAbwicklung vonBetriebspraktikaAnschriften derLandesverbändeBUNDES-LOHNTARIFVERTRAG______________________________________________7. Arbeitnehmer mit oder ohne abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Be-rufsbildungsgesetz7.1 Arbeitnehmer, die ständig angelernte, fachbezogene Arbeiten selbständig ver-richten7.2 Arbeitnehmer, die mindestens 3 Jahre ununterbrochen in den Lohngruppen 7.3oder 7.4 in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus beschäftigtwaren und auch anspruchsvolle Pflegearbeiten ausführen7.3 Arbeitnehmer, die ständig fachbezogene Arbeiten unter Anleitung verrichten7.4 Arbeitnehmer, die ununterbrochen mindestens 3 Jahre in der Lohngruppe 7.5 inBetrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus beschäftigt waren undauch Pflegearbeiten ausführen7.5 Arbeitnehmer, die mit einfachen Arbeiten beschäftigt werden7.6 Arbeitnehmer, die mit einfachsten, schematischen Arbeiten beschäfti Zitieren
Alvaro 0 Geschrieben 2. Juni 2014 Autor Geschrieben 2. Juni 2014 LG6: Gelernt und im dem gelernten Beruf tätigLG7: Ungelernt, oder übt Beruf aus den man nicht gelernt hat.Z.B. Gelernter Zimmermann, arbeitet aber als BaggerfahrerWäre für mich die einzige logische ErklärungScheint für mich aber nicht logisch diese Schlussfolgerung.Denn wenn ein gelernter z.B Maler und Lackierer in seinem Beruf tätig ist,wieso soll denn dann der Galabau-Tarifvertrag für ihn gelten?Ehrlich gesagt bin ich selber jetzt ein wenig verwirrt,mit LG6 und LG7 und der selben Aussage mit der abgeschlossenen Berufsausbildung.Den Text mit "in Ihrem Beruf tätig" ist wirklich sehr unverständlich.Beispiel: ein gelernter Dachdecker ( Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ), arbeitet jetzt angenommen 2 Jahre in einem Galabau Betrieb als Gärtner. Somit würde er doch in die LG 6 eingestuft werden??? Zitieren
RH6Fahrer 1.078 Geschrieben 2. Juni 2014 Geschrieben 2. Juni 2014 Scheint für mich aber nicht logisch diese Schlussfolgerung.Denn wenn ein gelernter z.B Maler und Lackierer in seinem Beruf tätig ist,wieso soll denn dann der Galabau-Tarifvertrag für ihn gelten?Ehrlich gesagt bin ich selber jetzt ein wenig verwirrt,mit LG6 und LG7 und der selben Aussage mit der abgeschlossenen Berufsausbildung.Den Text mit "in Ihrem Beruf tätig" ist wirklich sehr unverständlich.Beispiel: ein gelernter Dachdecker ( Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ), arbeitet jetzt angenommen 2 Jahre in einem Galabau Betrieb als Gärtner. Somit würde er doch in die LG 6 eingestuft werden???Ganz einfach LG6: Gärtner und Co. Der hat den Beruf gelernt auf den er arbeitet. zu LG7: gehören alle die NICHT DIE GÄRTNERAUSBILDUNG ABGESCHLOSSEN HABEN Arbeitet ein Dachdecker bei nem Galabauer ist er für den Galabauer KEINE FACHKRAFT.Ihr redet doch über den Tarifvertrag der Galabauer und nicht der Dachdecker. Bei den Dachdeckern ist es umgekehrt. Da ist der Gärtner der ungelernte und der Gärtner die Fachkraft Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.