Karl 1 0 Geschrieben 7. Januar 2012 Autor Geschrieben 7. Januar 2012 Was meinst Du mit "Loch ist nicht gleich Loch"?In welchen Größen und Ausmaßen darf ich arbeiten / Löcher ausheben? Zitieren
MaMu 40 Geschrieben 7. Januar 2012 Geschrieben 7. Januar 2012 Und zum Thema Rechnungen sicherlich musst du Steuern auf deine Rechnung schlagen ,Hallo ????Je nach Art und Umfang des Gewerbes bist du vielleicht in der Sparte Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aber auf deine Rechnung muss doch die Umsatz bzw. Mehrwertsteuer drauf oh oh oh Erbringst du Bauleistungen für ein anderes Unternehmen brauchst du nach UStG 13b keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) geltend machen und diese somit auch nicht abführen. Bei Rechnungen an Privat sieht das schon wieder anders aus. Zitieren
Krueger-Deutschland 88 Geschrieben 7. Januar 2012 Geschrieben 7. Januar 2012 (bearbeitet) hast du denn wenigstens bei deiner Krankenkasse angefragt ob die für dein Nebengewerbe Beiträge haben wollen ??? Weil wenn du das nicht gemacht hast könnte schon der erste Stolperstein kommen!Und zum Thema Rechnungen sicherlich musst du Steuern auf deine Rechnung schlagen ,Hallo ????Je nach Art und Umfang des Gewerbes bist du vielleicht in der Sparte Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aber auf deine Rechnung muss doch die Umsatz bzw. Mehrwertsteuer drauf oh oh oh Daß man als Kleingewerbetreibender Krankenkassenbeträge zahlen muß, obwohl man hauptberuflich versicherungspflichtig als Arbeitnehmer beschäftigt ist kann ich mir nicht vorstellen. Und zum Thema Umsatzsteuer: Wer nach der Kleinunternehmerregelung besteuert wird, braucht auf Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Das sagt §19 des UstG aus. oh oh oh, Seppl, da bist Du nicht richtig informiert bearbeitet 7. Januar 2012 von MaMu Zitieren
Karl 1 0 Geschrieben 8. Januar 2012 Autor Geschrieben 8. Januar 2012 Moin, mir ist in letzter Zeit, immer mehr aufgefallen das sich bei uns im Ort und Umgebung, viele Handwerker (Zimmerman, Dachdecker, Maurer, Gipser und auch viele Ungelernte) in verschiedenen Handwerksberufen selbständig machen und Bautenschutz/Bauservice nennen .Und scheinbar alle Arbeiten ohne problem ausüben dürfen. Zitieren
ZX250 104 Geschrieben 8. Januar 2012 Geschrieben 8. Januar 2012 Was meinst Du mit "Loch ist nicht gleich Loch"?In welchen Größen und Ausmaßen darf ich arbeiten / Löcher ausheben?Das "Loch" darf unbegrenzt groß sein. Nur wenn es um Böschungen, Baugrubenverbau, Unterfangungen und dgl. geht, solltest du dir guten Rat einholen.Selbst für den Tiefbau (Kanalbau) besteht kein Meisterzwang!Im Straßenbau sieht das anderes aus, hier besteht Meisterzwang ab OK Erdplanum. Schottertragschichten, Borde, Rinnen, Pflaster, bituminöse Schichten sind ohne Eintrag in die Handwerksrolle "out"!Die Ausnahme gibt es auch hier wieder: Wenn im Zuge einer Tiefbaumaßnahme z.B. Straßenduchbrüche wieder hergestellt werden müssen, so darf dieses im Zuge des Gesamtauftrages ohne Sanktionen mit ausgeführt werden.Als Kleinunternehmer darf man bis zu einem bestimmten Umsatz ohne Mwst. arbeiten. Dieses ist auf den Rechnungen zu vermerken. Erbringst du Bauleistungen für eine andere Baufirma als Nachunternehmer, ist die Rechnung ebenfalls ohne Mwst. auszustellen.Ansonsten finde ich, dass man auch mit einem Minibagger gutes Geld offiziell nebenher verdienen kann. Aufgabengebiete gibt es reichlich.Dazu solltest du jedoch eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Prämien werden dich finanziell nicht ruinieren. Zitieren
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