Gast Petereicke Geschrieben 11. August 2008 Geschrieben 11. August 2008 Teil 8Auch hier bis denne......... Mfg Peter Zitieren
Gast Petereicke Geschrieben 13. August 2008 Geschrieben 13. August 2008 Moin,Moin.Habe grade ein Anruf von BB Bekommen das ich keine Bilder von der Tiefgarage von BB im Net einstellen darf.Die linke Seite ist BB Baustelle und die Rechte seite ist Zechbau..Also das gild auch für die Anderen User die dort Bilder machen und hier im BF einstellen.Mfg Peter Zitieren
TDK1980 177 Geschrieben 13. August 2008 Geschrieben 13. August 2008 (bearbeitet) Also ich weiß nicht warum hier alle immer so eine Panik schieben...wenn man die Fotos von einem Standpunkt ausserhalb des Baustellengeländes macht ist es nicht verboten diese öffentlich irgendwo einzustellen, geschweige denn überhaupt Fotos zu machen...das war vll mal in der DDR so, aber mit den Fotos werden ja keinerlei Urheberrechte verletzt. Dann muss BB die Baustelle halt so absichern, dass man keine Fotos machen kann, wenn die das nicht wollen!Ausserdem falls die Angst haben, dass die Chinesen ihre ausgeklügelten Schalungssysteme abgucken können, haben solchen Leute ganz andere Möglichkeinten sich so ein Wissen anzueignen als die Fotos in diesem Forum zu studieren...dann kann man das Forum auch direkt schließen! bearbeitet 13. August 2008 von TDK1980 Zitieren
ExBauIngStudi 0 Geschrieben 13. August 2008 Geschrieben 13. August 2008 So einfach ist das nicht zu beantworten: Wenn Personen fotographiert werden, existiert klar das Recht am eigenen Bild. Also kann der Fotographierte die herausgabe des Bildes (evtl. mit Film bzw. Löschung des Speichers) verlangen. Von Orten oder Sachen habe ich noch nichts gehört - außer das auf Firmengeländen regelmäßig Fotographierverbot (wegen Betriebsgeheimnis) herrscht. Gleiches könnte ich mir auf Baustellen auch vorstellen (Betriebsgeheimnis). Problem ist das Foto von außen: Man könnte argumentieren, die Fa. muss selbst für Sichtschutz sorgen, wenn sie Geheimnisse hat. Eine eindeutige Aussage kann ich dazu nicht abgeben. Vielleicht gucke ich ´mal im Kommentar nach, wenn ich unter §§ 823, 1004, 12 BGB suche und daran denke. Jedenfalls würde ich Streitfalle wie beschrieben argumentieren. Zitieren
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