galabauer88 1 Geschrieben 1. November 2007 Geschrieben 1. November 2007 Tach zusammen,ich habe mal eine Frage an euch zum Thema Führerschein.Wie oben genannt besitze ich die Fsh. Klasse B und BE also Auto mit Anhänger über 750 Kg Gesamtgewicht.Da in gerade mit den CE Führerschein angefangen habe und nochmals Grundstoff machen muss. Hatten wir es getsren von den rechtlichen Grundlagen.Also hier meine Frage:Zuläsiges Gesamtgewicht Auto 2,8 TonnenAnhänger über 750 KgGesamt 3,55 TonnenMein Fahrleher hat erzählt mir gestern erzählt das der Anhänger 3,5 Tonnen wiegen darf und das Auto 3,5 Tonnen.Ist das so korekt ???Beim C1E LKW darf man ja auch einen Anhänger mit zuläsigem Gesamtgewicht anhängen der genau gleich viel Wiegt wie der LKW.Danke !!galabauer 88 Zitieren
HardyS 4 Geschrieben 1. November 2007 Geschrieben 1. November 2007 (bearbeitet) Ja der hat recht.Wir nehmen mal den Gesetzestext auseinander:BE: Kombinationen, - die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B fallen (Anm: bis 3,5t)- und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.Diese Kombinationen sind:B: .... (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von - nicht mehr als 750 kg - oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)Dass heißt auf deutsch: BE = Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässigeGesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässigeGesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkwaber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als3,5 t. bearbeitet 1. November 2007 von HardyS Zitieren
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