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Kurz vor Weihnachten eine gute Nachricht für die 80.000 Beschäftigten
im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.


Die IG BAU und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
haben gestern in Berlin Regelungen vereinbart, dass auch für die
Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau die Beschäftigung im Winter
gesichert wird und dass bei neuen Möglichkeiten flexibilisierter Arbeit, der
Schutz und die Rechte für die Arbeitnehmer gewahrt bleiben. Die Regelungen
treten am 1. April 2007 in Kraft.

Die Arbeitnehmer beteiligen sich wie im Baugewerbe an dem Umlageverfahren.
An der Gesamtumlage von 2 Prozent werden die Arbeitnehmer sich mit einem
Anteil von 0,8 Prozent beteiligen. Weiterhin erhalten sie Ansprüche auf ein
Zuschusswintergeld (2,50 ?) für Stunden aus einem Arbeitszeitkonto. Die
Arbeitgeber haben zukünftig keine Einbußen mehr, wenn wegen schlechter
Witterung oder wirtschaftlichen Problemen im Winter die Arbeit ausfällt. Eng
verbunden mit dieser Regelung waren die Arbeitszeitregeln, in die eine neue
Jahresarbeitszeit eingebaut wurde, deren Durchführung und Gestaltung aber
strengen Schutzregeln unterworfen wird. Die Basis der 39 Stunden-Woche
bleibt bestehen und die Arbeitszeit in den neuen Bundesländern wird in vier
Schritten an diese 39 Stunden angepasst. Es ist ein wirksamer Schutz gegen
Verlust der Guthaben in den Arbeitszeitkonten bei Insolvenz vereinbart, es
ist ein regelmäßiger Monatslohn vorgeschrieben und die Regeln für Abrechnung
und Gestaltung sind neu gestaltet worden.

Für den Bundesrahmentarifvertrag mit den neuen Arbeitszeitregelungen werden
die Tarifparteien einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen, damit dieser
für alle Betriebe und Arbeitnehmer wirken kann. Der Wettbewerb im GaLaBau
wird also nicht über Dumpingpreise und Ausbeutung gestaltet, sondern durch
faire Regeln.

In den Betrieben gilt es, dass man sich in den nächsten Monaten auf diese
neuen Bedingungen einstellt und entsprechende Vereinbarungen für die
jeweiligen betrieblichen Bedingungen trifft. Die IG BAU und der BGL werden
in den nächsten Wochen neben dem Text des Tarifvertrages gemeinsam einen
Leitfaden für Betriebe, Betriebsräte und Beschäftigte erstellen, der die
Umsetzung der vielfältigen Möglichkeiten vereinfacht und erleichtert.

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