Bauforum24 1.287 Geschrieben 21. Dezember 2006 Geschrieben 21. Dezember 2006 Kurz vor Weihnachten eine gute Nachricht für die 80.000 Beschäftigten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.Die IG BAU und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauhaben gestern in Berlin Regelungen vereinbart, dass auch für dieBeschäftigten im Garten- und Landschaftsbau die Beschäftigung im Wintergesichert wird und dass bei neuen Möglichkeiten flexibilisierter Arbeit, derSchutz und die Rechte für die Arbeitnehmer gewahrt bleiben. Die Regelungentreten am 1. April 2007 in Kraft.Die Arbeitnehmer beteiligen sich wie im Baugewerbe an dem Umlageverfahren.An der Gesamtumlage von 2 Prozent werden die Arbeitnehmer sich mit einemAnteil von 0,8 Prozent beteiligen. Weiterhin erhalten sie Ansprüche auf einZuschusswintergeld (2,50 ?) für Stunden aus einem Arbeitszeitkonto. DieArbeitgeber haben zukünftig keine Einbußen mehr, wenn wegen schlechterWitterung oder wirtschaftlichen Problemen im Winter die Arbeit ausfällt. Engverbunden mit dieser Regelung waren die Arbeitszeitregeln, in die eine neueJahresarbeitszeit eingebaut wurde, deren Durchführung und Gestaltung aberstrengen Schutzregeln unterworfen wird. Die Basis der 39 Stunden-Wochebleibt bestehen und die Arbeitszeit in den neuen Bundesländern wird in vierSchritten an diese 39 Stunden angepasst. Es ist ein wirksamer Schutz gegenVerlust der Guthaben in den Arbeitszeitkonten bei Insolvenz vereinbart, esist ein regelmäßiger Monatslohn vorgeschrieben und die Regeln für Abrechnungund Gestaltung sind neu gestaltet worden.Für den Bundesrahmentarifvertrag mit den neuen Arbeitszeitregelungen werdendie Tarifparteien einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen, damit dieser für alle Betriebe und Arbeitnehmer wirken kann. Der Wettbewerb im GaLaBau wird also nicht über Dumpingpreise und Ausbeutung gestaltet, sondern durch faire Regeln.In den Betrieben gilt es, dass man sich in den nächsten Monaten auf dieseneuen Bedingungen einstellt und entsprechende Vereinbarungen für diejeweiligen betrieblichen Bedingungen trifft. Die IG BAU und der BGL werdenin den nächsten Wochen neben dem Text des Tarifvertrages gemeinsam einenLeitfaden für Betriebe, Betriebsräte und Beschäftigte erstellen, der dieUmsetzung der vielfältigen Möglichkeiten vereinfacht und erleichtert. Zitieren
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